Prof. Dr. Michael Schefczyk Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen ab 01.01.2025

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Ab 2025 gilt eine einheitliche Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen für eine maximal zulässige Bruttoleistung bis 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit (für alle Gebäudearten einheitlich).

Bei der Steuerbefreiung handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Wird die Grenze überschritten, ist der Ertrag steuerpflichtig.

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